Ein Bevollmächtigter unter dem EU AI Act ist eine in der Europäischen Union niedergelassene oder ansässige natürliche oder juristische Person, die von einem Anbieter eines AI-Systems oder eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck ein schriftliches Mandat erhalten und angenommen hat, um im Auftrag dieses Anbieters die in der Verordnung festgelegten Pflichten und Verfahren zu erfüllen. In der Praxis ist der Bevollmächtigte die in der EU ansässige Kontaktstelle, über die ein außerhalb der Union niedergelassener Anbieter gegenüber den europäischen Behörden verantwortlich bleibt.
Warum es die Rolle gibt
Der EU AI Act gilt für AI-Systeme, die auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht werden, unabhängig davon, wo der Anbieter niedergelassen ist. Diese Reichweite schafft ein praktisches Problem: Sitzt ein Anbieter außerhalb der EU, haben Behörden und nachgelagerte Akteure keine etablierte Partei innerhalb der Union, die sie zur Verantwortung ziehen oder an die sie sich für Dokumentation wenden können.
Der Bevollmächtigte schließt diese Lücke. Ein außerhalb der EU niedergelassener Anbieter, der ein Hochrisiko-AI-System — oder ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck — auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringt, muss vor der Bereitstellung des Systems per schriftlichem Mandat einen in der Union niedergelassenen Bevollmächtigten benennen. Die Rolle gibt den europäischen Behörden eine stabile, erreichbare Kontaktstelle innerhalb ihrer eigenen Zuständigkeit und eröffnet dem Anbieter einen konformen Weg auf den EU-Markt, ohne dort eine eigene Niederlassung unterhalten zu müssen.
Das Mandat ist bewusst formell. Es muss schriftlich erhalten und angenommen werden und ermächtigt den Bevollmächtigten, nur innerhalb des vom Anbieter gewährten Umfangs zu handeln — wobei die Verordnung einen Mindestbestand an Pflichten festlegt, den das Mandat stets abdecken muss.
Was der Bevollmächtigte tut
Der Bevollmächtigte entwickelt oder baut das AI-System nicht; dafür bleibt der Anbieter verantwortlich. Stattdessen erfüllt der Bevollmächtigte die auf Rechenschaft ausgerichteten Pflichten, die die Verordnung an die Rolle knüpft. Dazu gehören typischerweise die folgenden.
Dokumentation verfügbar halten
Der Bevollmächtigte hält die EU-Konformitätserklärung und die technische Dokumentation für die zuständigen Behörden für den von der Verordnung verlangten Zeitraum verfügbar, sodass der Konformitätsnachweis auf Anfrage aus der Union heraus vorgelegt werden kann.
Mit Behörden kooperieren
Der Bevollmächtigte kooperiert mit den zuständigen nationalen Behörden bei jeder Maßnahme, die diese in Bezug auf das AI-System ergreifen, und stellt auf begründete Anfrage die Informationen und Unterlagen bereit, die zum Nachweis der Konformität des Systems erforderlich sind.
Als Kontaktstelle fungieren
Der Bevollmächtigte dient als Kontaktstelle für die Behörden und, sofern relevant, für den Betreiber und andere Beteiligte in Fragen der Konformität des AI-Systems. Seine Identität und Kontaktdaten begleiten das System, damit die Kontaktstelle bekannt ist.
Das Mandat bei Verstoß beenden
Hat der Bevollmächtigte Grund zu der Annahme, dass der Anbieter entgegen seinen Pflichten aus der Verordnung handelt, muss er das Mandat beenden — und die zuständige Behörde informieren. Die Beendigung ist eine Schutzvorkehrung: Der Bevollmächtigte kann seine Stellung nicht einem Anbieter leihen, der seinen Pflichten nicht nachkommt.
Wie die Rolle mit anderen Akteuren zusammenhängt
Der Bevollmächtigte ist eine von mehreren im EU AI Act definierten Rollen, mit denen die Verantwortung entlang der AI-Lieferkette verteilt wird, und lässt sich am leichtesten durch Abgrenzung verstehen:
- Der Anbieter entwickelt das AI-System oder -Modell und trägt die primäre Verantwortung für dessen Konformität. Der Bevollmächtigte handelt für den Anbieter, im Rahmen des Mandats, übernimmt aber nicht diese primäre Entwicklungsverantwortung.
- Der Importeur bringt ein AI-System, das den Namen eines Drittland-Anbieters trägt, auf dem Unionsmarkt in Verkehr. Hat ein Hochrisiko-Anbieter einen Bevollmächtigten benannt, gehört zu den Prüfungen des Importeurs die Bestätigung, dass Bevollmächtigter und Mandat vorhanden sind.
- Andere Betreiber — Deployer, Händler — interagieren weiter unten in der Kette mit dem System. Der Bevollmächtigte ist der erreichbare EU-Knoten, an den sie und die Behörden sich in Fragen der Konformität des Anbieters wenden können.
Ein einzelner Anbieter benennt für ein bestimmtes System per schriftlichem Mandat einen Bevollmächtigten; dessen Befugnis beginnt und endet mit dem, was dieses Mandat — und der Mindestbestand an Pflichten der Verordnung — festlegen.
Im Kontext
Der Bevollmächtigte ist eine Compliance- und Rechenschaftsrolle, keine technische: Er macht einen Nicht-EU-Anbieter erreichbar, hält den Konformitätsnachweis innerhalb der Union verfügbar und kann sein Mandat zurückziehen, wenn der Anbieter seine Pflichten verletzt. Für jede Organisation, die ihre Stellung unter dem AI Act bestimmt, ist ein erster Schritt, zu klären, ob sie Anbieter, Importeur, Betreiber oder Bevollmächtigter ist — und was jede Rolle verlangt. Einen umfassenderen Überblick über Struktur und Pflichten der Verordnung bietet der Leitfaden zum EU AI Act.
Dieser Artikel ist ein erklärender Beitrag und allgemeine Information zu einer im EU AI Act definierten Rolle. Er stellt keine Rechtsberatung dar und garantiert keine Compliance; Organisationen sollten ihre konkreten Pflichten mit qualifizierter Rechtsberatung prüfen.
